500 Euro Geldstrafe, zu diesem Urteil kam die Spruchkammer des Fußballkreises Berg auf der gestrigen Verhandlung in Overath. Für den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers in einigen Meisterschaftsspielen in dieser Saison wurde diese Geldstrafe verhängt. Ein Punktabzug kam hierfür laut Spruchkammer aber nicht in Frage, da in keinster Weise ein Betrug von Seiten des BSV festzustellen war. Das dieser Spieler durch eine „Lücke im System“ bereits seit 1999 „ohne eigentliche Spielberechtigung“ nur Spiele für den BSV bestritten hat, vermochte die Spruchkammer nicht zu verurteilen. Die Strafe bezieht sich somit nur auf den laufenden Spielbetrieb. Niemandem bei BSV, beim Fußballkreis Berg oder bei anderen Vereinen ist in den sieben Jahren aufgefallen, dass auf Grund einer fehlerhaften Rückseite des Spielerpasses eigentlich keine gültige Spielberechtigung vorlag. Weitere Infos auf der BSV-Homepage.