Nach Rückkehr aus Corona-Risikogebiet muss man sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt kontaktieren

Oberbergerinnen und Oberberger müssen sich nach der Einreise aus einem ausgewiesenen Risikogebiet beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises melden.

Die Mehrheit der Personen, die in den vergangenen Tagen im Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sind zuvor aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt. Die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) für Nordrhein- Westfalen verpflichtet Einreisende nach der Rückkehr aus einem ausgewiesenen Risikogebiet dazu, sich unverzüglich in 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben und Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufzunehmen.

Oberbergerinnen und Oberberger, die aus ausgewiesenen Risikogebieten nach Hause zurückkehren, müssen sich unter www.obk.de/virusmelder digital beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises registrieren. „Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises setzt sich dann mit den registrierten Personen in Verbindung, um die notwendigen Maßnahmen zu besprechen“, erklärt Landrat Jochen Hagt.

In Ausnahmefällen ist die Registrierung auch über das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises möglich: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr unter Telefon 02261 88-3888.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf www.mags.nrw/coronavirus und unter www.obk.de/coronavirus.

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