Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch der Bielsteiner Erzquell Brauerei im Kartellverfahren bestätigt und die Revision des Kartellamts verworfen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig, und der Verdacht auf Preisabsprachen zwischen der Erzquell Brauerei und weiteren Brauereien ist ausgeräumt.
Fast neun Jahre nach Verhängung des Bußgeldes durch das Kartellamt am 31. März 2014 erhielt die Erzquell Brauerei den endgültigen Freispruch.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bereits im September 2021 den Freispruch erteilt, doch das Kartellamt legte Revision ein. Nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt und die Revision abgewiesen. Dabei wurde betont, dass die belastenden Aussagen der Zeugen zum Teil unglaubwürdig, widersprüchlich und zum eigenen Nutzen übertrieben gewertet wurden.
Laut Kartellanwälten sei ein solcher Freispruch in einem Kartellverfahren bisher noch nicht vorgekommen.
Das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Erzquell Brauerei am 30. März zugestellt, mehr als elf Jahre nach Eingang des Beschuldigungsschreibens durch das Kartellamt.