Wer einmal in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt ist, kommt dort nie wieder heraus. Dass dies nicht mehr als ein Klischee ist, bewies die BWO Behinderten Werkstätten Oberberg GmbH einmal mehr mit einer Informationsveranstaltung für Beschäftigte, die einen Wechsel auf den 1. Arbeitsmarkt anstreben.
Dabei handelte es sich sowohl um Beschäftigte, die derzeit in der BWO arbeiten als auch um Beschäftigte, die bereits auf einem Betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BiAp) arbeiten und den vollständigen Wechsel auf den 1. Arbeitsmarkt anstreben.
Stefan Hannebohn vom Integrationsfachdienst (IFD) Bergisch Gladbach und Magnus Liebetanz vom Inklusionsdienst der BWO begrüßten die Beschäftigten kürzlich im Begegnungszentrum Gähnfeld. Sie informierten über das Beratungsangebot der BWO und des IFD sowie über Fördermittel sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen, das einen Menschen mit Beeinträchtigung einstellt.
Daneben ging es um Chancen und um Risiken eines Wechsels auf den 1. Arbeitsmarkt. „Natürlich verliert man manche Privilegien wie den Fahrdienst und muss sich stattdessen selber Gedanken machen, wie man zur Arbeit kommt. Die Erfahrung hat uns aber gelehrt, dass der Stolz darüber, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu haben, alle Nachteile überwiegt“, so Hannebohn.
„Eine Werkstatt ist keine Einbahnstraße. Wir bieten Perspektiven in ein selbstständiges und selbstverantwortliches Arbeitsleben“, betonte auch BWO-Gesamtleiter Michael Bey, der die Veranstaltung besuchte. Das Erreichen dieses Ziels unterstützt die BWO durch die berufliche Förderung und Begleitung des Beschäftigten. Unterstützt wird der Arbeitsplatz durch den Integrationsfachdienst und das Förderpaket „Budget für Arbeit“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
Unternehmen, die einem Beschäftigten der BWO eine solche Perspektive eröffnen möchten, finden kompetente Beratung beim Inklusionsdienst der BWO (02261/60 69 227, inklusionsdienst@bwo- wiehl.de). Ein gegenseitiges Kennenlernen ist im Rahmen eines Praktikums oder eines Betriebsintegrierten Arbeitsplatzes (BiAp) möglich. Bei diesem Modell bleibt der Mensch mit Beeinträchtigung in der Gesamtverantwortung der BWO, während er in einem regulären Unternehmen arbeitet. Das Land fördert den betriebsintegrierten Arbeitsplatz durch Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe.