Im Oberbergischen Kreis ist die „Erhebungsstelle Zensus“ nur für die Erfassung der Einwohnerdaten zuständig. Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wird durch das Land NRW durchgeführt.
Die statistischen Ämter erhalten durch den Zensus (Stichtag ist der 15. Mai 2022) Informationen zur Demografie, d.h. Alter, Geschlecht oder beispielsweise Staatsbürgerschaft, Berufssituation und Daten zur Wohnsituation, Größe, Leerraum und Eigentümerquote. Hinzu kommen Informationen, die aus keiner anderen Statistik in dieser regionalen Tiefe vorliegen, z. B. zur Haushaltsgröße, zum Bildungsstand oder auch zum Wohnungsleerstand und zur Heizungsart.
Erstmals wird beim Zensus 2022 auch die Nettokaltmiete bei den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern erfragt. Die flächendeckende und vollständige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum ist von besonderer Bedeutung, da es für die gesamte Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das diese Bestände erfasst.
Im Oberbergischen Kreis ist die „Erhebungsstelle Zensus“ dabei nur für die Erfassung der Einwohnerdaten zuständig. Eigentümer von Gebäuden – auch Wohnungsbaugesellschaften – werden gebeten, über Internet die Daten zu erfassen.
Es ist auch wichtig zu wissen, welche Daten nicht erhoben werden.
Erhebungsbeauftragte des Oberbergischen Kreises fragen niemals nach Bankverbindung, einer PIN oder Geheimnummer, Zugang zu Ihrem Computer, Ihrer E-Mail Adresse oder ähnlichen Daten. Auch ein Zutritt in Ihre Wohnung ist nicht nötig – die Unterlagen können an der Haustür ausgetauscht werden.
Bei zweifelhaften Anfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Erhebungsstelle des Kreises wenden. Informationen dazu erhalten Sie unter www.obk.de/zensus2022.