Die Oberbergische Polizei kassiert ab dem 15.12.2003 Verwarnungsgelder, Sicherheits- leistungen und in Einzelfällen auch Vollstreckungshaftbefehle bargeldlos (BARVUS=bargeldloser Einzug von Verwarnungsgeldern und Sicherheits- leistungen)!
Bis zum 31.12.2003 haben die Bürger im Oberbergischen Kreis noch die Möglichkeit, Verwarnungsgelder auch bar zu entrichten. In 2004 wird dann gänzlich auf den bargeldlosen Einzug von Verwarnungsgeldern umgestellt. Bei Sicherheitsleistungen und Haftbefehlen wird weiterhin die Möglichkeit bestehen, Barzahlungen vorzunehmen. BARVUS ist hier als Option zum Bargeldverfahren anzusehen. Die maximale Einnahmehöhe beträgt 5.100 Euro.
In diesem Jahr wurden die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit 3400 mobilen elektronischen Zahlungsterminals ausgestattet. Die hiesige Polizei hat 33 Geräte erhalten. Es handelt sich hierbei um Terminals, wie man sie aus den Tankstellen und Supermärkten kennt.
Von Anfang Juli bis September 2003 lief der Praxistest für das bargeldlose Zahlungsverfahren in sechs Polizeibehörden, u.a. beim Polizeipräsidium Aachen und der Autobahnpolizeiinspektion West in Köln. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 4000 echte bargeldlose Zahlungstransaktionen vorgenommen. Die eingesetzten Zahlungsterminals und die verwendete Software wurden als einsatztauglich und ausgereift bewertet. Nach dieser positiv verlaufenen Pilotphase wurden alle Polizeibehörden durch das Innenministerium angewiesen, Vorbereitungen für die Einführung von „BARVUS“ zu treffen und anschließend, spätestens zum 01.01.2004, ein zu führen.
Im Oberbergischen Kreis sind die sorgfältig durchgeführten Vorbereitungen mittlerweile abgeschlossen. Zwei Multiplikatoren bildeten in zwei Seminaren 15 Vermittler aus, die die Endanwender, das sind u.a. Streifenbeamte, Wachdienstführer, Bezirksbeamte und Beamte der Ermittlungsdienste, unterwiesen haben.
Ab dem 15.12.2003 können Verwarnungsgelder aller Art von 5 bis 35 Euro bargeldlos abgerechnet werden. Dazu reicht aus, dass derjenige, der einen Verstoß begangen hat und auch an Ort und Stelle zahlen möchte, seine Bankkarte aushändigt. Der Polizeibeamte gibt den Betrag ein und lässt die Karte einlesen, während der Betroffene seine PIN eingibt. Inhaber von Kreditkarten müssen eine Unterschrift leisten. Ausländische Bankkarten, die das Maestro-Verfahren unterstützen, können ebenfalls eingesetzt werden.
Das Zahlkartenverfahren bleibt selbstverständlich weiterhin in Kraft. Wer keine der angeführten Karten mit sich führt und das angebotene Verwarnungsgeld entrichten möchte, erhält eine Zahlkarte. Die Überweisung des Geldes kann anschließend bei einem Kreditinstitut vorgenommen werden. Wer die Überweisungsgebühr sparen möchte, kann eine elektronische Zahlung bei einer beliebigen Polizeidienststelle vornehmen.
Mit diesem Gerät ist auch der bargeldlose Einzug von Sicherheitsleistungen möglich. Sicherheitsleistungen werden von Personen erhoben, die keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, hier eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begehen und mit dem Geld die zu erwartenden Verfahrenskosten und Geldstrafen bzw. Bußgelder hinterlegen.
Letztlich kann BARVUS angewandt werden, um Freiheitsstrafen zu vermeiden, wenn alternativ dazu Geldzahlungen angeboten werden.
Durch den bargeldlosen Einzug von Verwarnungsgeldern entstehen dem Bürger keine zusätzliche Kosten. Bei Sicherheitsleistungen und Beträgen aus Vollstreckungshaftbefehlen entfallen Transaktionsgebühren in Höhe von 2 Euro, bei Sicherheitsleistungen zusätzliche Verwaltungsgebühren.
In jedem Fall wird eine Quittung ausgestellt.
Das moderne Verfahren stellt eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Praxis dar. Das umständliche und zeitraubende Abrechnungsverfahren bei Verwarnungsgeldern entfällt. Durch die Zahlung mit Sparkassen-, Bank- oder Kreditkarte ist eine Verwarnung an Ort und Stelle erledigt.